Sehr geehrter Herr Verbeke,

vielen Dank für Ihre e-mail.

Es trifft zu, daß das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl nichtig ist.

Ob Herr Verbeke aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert werden kann, richtet sich aber nach niederländischem Recht.

Deshalb glaube ich nicht, daß ich zu diesem Fall von hier aus etwas beitragen kann.

Das ändert nichts daran, daß der Fall Ihres Bruders rechtlich außerordentlich spannend ist.

Nirgendwo in Europa sind die Gesetze gegen das Leugnen des Holocaust so streng wie in der Bundesrepublik Deutschland.

Man kann hier -- das hängt vom Standpunkt ab -- gravierende Kollisionen mit dem Recht auf Meinungsfreiheit ausmachen.

Es wäre wohl zu prüfen (durch die niederländischen Kollegen), ob sich Ihr Bruder nach belgischem Recht richtig verhalten hat.

Daran habe ich Zweifel, weil ich irgendwo einmal gelesen habe, er sei verurteilt worden.

Dann erhebt sich natürlich die Frage der Tatidentität und der Doppelbestrafung.

Wenn sein Verhalten in Belgien zulässig war, wäre zu prüfen, wie sich das deutsche und das belgische Recht zueinander verhalten, insbesondere, welches Recht wann angewendet werden soll.

Wenn ich richtig verstanden habe, geht der Vorwurf dahin, daß Ihr Bruder revisionistische Bücher von Belgien nach Deutschland geschickt hat.

Da hat man auf einer Seite sicher einen "Erfolg" in der Bundesrepublik Deutschland, der hier eine Zuständigkeit zur Strafverfolgung begründet.

Auf der anderen Seite versteht sich nicht völlig von selbst, daß ein nationales Recht auf Meinungs- oder Pressefreiheit an den deutschen Grenzen haltmachen soll.

Aber das alles sind Fragen des Einzelfalles, und es sind insbesondere Fragen, die in den Niederlanden geklärt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Rosenthal Rechtsanwalt Bismarckstrasse 61, D-76133 Karlsruhe, Germany

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ADDENDUM :

Ich wollte nicht mehr Ihre Zeit benützen, aber doch wollte ich Sie gerne aufmerksam machen dass die Vernichtung des Deutsche Gesetzes des Europaïsche Haftbefehl, doch auch gleichzeitig völlig die juridische Grund wegnehmt für die Anfrage des Deutsche Justiz für die Auslieferung meines Bruders.

Denken Sie auch in diesem Sinne ?



Leider nein.

Es kommt darauf an, ob der Europäische Haftbefehl in dem Land gilt, in dem sich der Verfolgte befindet.

Wir haben hier die Auslieferung auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls nach Italien auch schon für zulässig gehalten, als es das Gesetz in Italien noch nicht gab.